Überwachung von Rücknahme- und Rückgabepflichten für Altfahrzeuge
Annahmestellen für Altfahrzeuge sind Betriebe oder Betriebsteile (z.B. Kfz-Werkstätten oder Autohäuser), die Altfahrzeuge zur Bereitstellung und Weiterleitung an Demontagebetriebe annehmen, ohne selbst Demontagebetrieb zu sein. Betreiber von Annahmestellen sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur anerkannten Demontagebetrieben zu überlassen.
Demontagebetriebe sind Betriebe oder Betriebsteile, in denen Altfahrzeuge zum Zwecke der nachfolgenden Verwertung behandelt werden; dies kann auch die Rücknahme einschließen.
Aktuelle Listen der anerkannten Annahmestellen und Demontagebetriebe entnehmen Sie bitte dem Klappmenü "Links".